1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Einspruch der Klägerin fristgemäß eingelegt worden ist und ob ein Kindergeldanspruch der Klägerin für das Kind B für den Zeitraum November 2008 bis April 2009 besteht.
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