Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.01.2019 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen
3.Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten mit Blick auf eine von der Beklagten ausgesprochene Kündigung um die Einhaltung der tarifvertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist sowie um Entgeltansprüche. Dabei streiten sie insbesondere um die Frage, in welchem Umfang der Kläger tatsächlich gearbeitet hat.
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