Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob die von dem Kläger als Betriebsausgaben geltend gemachten Aufwendungen für Fremdleistungen bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb anzuerkennen sind und ob der Beklagte zu Recht die zunächst vom Kläger selbst erklärten Bareinnahmen berücksichtigt hat.
Der Kläger ist seit ... als Berater in Sicherheitsfragen selbständig tätig. In den Streitjahren tätigte er Testkäufe zur Qualitätssicherung in ...-Filialen. Seine erklärten Einnahmen resultierten insbesondere aus der Durchführung solcher Testkäufe. Seinen Gewinn ermittelte er gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
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