1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner - dem Finanzamt (FA) - die Frage, ob ein Mietverhältnis steuerlich anzuerkennen ist.
Der Antragsteller wird beim FA - für die Streitjahre 1999 bis 2005 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Er erzielte in den Streitjahren im Wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als xxx bzw. xxx.
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