OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.04.2017 4 L 226/16
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3-4; VwVfG § 14 Abs. 1 S. 1-3; BGB § 164 Abs. 1;
Beweiswürdigung zur Einlegung des Widerspruchs durch den Prozessbevollmächtigten gegen den Erschließungsbeitragsbescheid
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.04.2017 - Aktenzeichen 4 L 226/16
DRsp Nr. 2017/9798
Beweiswürdigung zur Einlegung des Widerspruchs durch den Prozessbevollmächtigten gegen den Erschließungsbeitragsbescheid
1. Jedenfalls in den Untätigkeitsfällen, in denen die Widerspruchsbehörde nur (noch) eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen hätte, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt, ist ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheides zu verneinen. Denn in derartigen Fällen fehlt in aller Regel das notwendige Rechtsschutzbedürfnis.
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