BFH - Beschluss vom 22.07.2005
II B 58/05
Normen:
BewG § 9 Abs. 2 § 146 Abs. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1980
BFH/NV 2005, 1980
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 22.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 B 3058/05

Bewertung - Miteigentumsanteil an einem Grundstück

BFH, Beschluss vom 22.07.2005 - Aktenzeichen II B 58/05

DRsp Nr. 2005/14596

Bewertung - Miteigentumsanteil an einem Grundstück

§ 146 Abs. 7 BewG lässt nach seinem Wortlaut nicht den zusätzlichen Nachweis zu, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger Wert ist, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht. Dem steht § 9 Abs. 2 BewG entgegen.

Normenkette:

BewG § 9 Abs. 2 § 146 Abs. 7 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) erhielt mit notariell beurkundetem Vertrag vom 22. Dezember 2003 von ihrer Mutter einen Hälfteanteil an einem bebauten Grundstück geschenkt. Der andere Hälfteanteil an dem Grundstück gehört ihrem Vater.