Streitig ist, ob es bei der Wertermittlung eines bebauten Grundstücks aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, anstelle des in § 146 Abs. 2 Satz 1 Bewertungsgesetz - BewG - (in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996, BGBl. I S. 2049) genannten Vervielfältigers von 12,5 und der in Absatz 4 Satz 1 der Vorschrift geregelten Alterswertminderung diejenigen Berechnungsgrundlagen anzusetzen, die in dem im Anschluss an die Beratungen des Finanzausschusses im Herbst 1996 (Beschluss vom 18. Oktober 1996) am 7. November 1996 vom Deutschen Bundestag gefassten Gesetzesbeschluss enthalten seien.
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