I.
Streitig ist, wie der Erwerb eigener Anteile aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Hauptgesellschafters und die damit verbundenen Verpflichtungen aufgrund von Untervermächtnissen im Rahmen der Feststellung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals der die eigenen Anteile erwerbenden GmbH steuerlich zu beurteilen sind.
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