FG Thüringen - Urteil vom 25.06.2015
1 K 136/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; GewStG § 7 S. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStZ 2017, 138

Bewertung der im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Versorgungskasse vorgenommenen Zahlungen für ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen

FG Thüringen, Urteil vom 25.06.2015 - Aktenzeichen 1 K 136/15

DRsp Nr. 2016/14374

Bewertung der im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Versorgungskasse vorgenommenen Zahlungen für ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen

Tenor

1.

Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2010, 2011 und 2012 vom 20. August 2014, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Februar 2015 werden dahingehend geändert, dass

die Körperschaftsteuer 2010 um 932,00 € auf 8.714,00 €
die Körperschaftsteuer 2011 um 3.726,00 € auf 3.015,00 €
und die Körperschaftsteuer 2012 um 932 € auf 1.142,00 €

herabgesetzt wird.

2.

Die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag 2010, 2011 und 2012 vom 20. August 2014, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3.Februar 2015 werden dahingehend geändert, dass

der Gewerbesteuermessbetrag 2010 auf 1.995,00 €
der Gewerbesteuermessbetrag 2011 auf 665,00 €
und der Gewerbesteuermessbetrag 2012 auf 210,00 €

herabgesetzt wird.

3.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

4.

Die Revision wird zugelassen.

5.

Die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

6.