Es ist über die Rechtmäßigkeit eines Haftungs- und Nachforderungsbescheides betreffend Lohnsteuer (LSt) 1996 - 1998 zu entscheiden.
Die Herren A und B sind Geschäftsführer der Klägerin (Klin.). In ihren Anstellungsverträgen vom 20.10.1992 ist unter Ziffer 7 u.a. jeweils folgende alternative Regelung getroffen:
1. Herr A/B erhält einen Dienstwagen der gehobenen Klasse, der auch privat genutzt werden kann.
2. Herr A/B stellt sein eigenes Fahrzeug zur Verfügung. Für diesen Fall übernimmt die Klin. die Fahrzeugabschreibung (A: 4 Jahre/B: 3 Jahre), Steuern, Versicherungen, Reparaturen, Pflege, Reifen, Benzin und Schmierstoffe. Die Kostenerstattung erfolgt monatlich gegen Nachweis.
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