FG Münster - Urteil vom 12.06.2014
13 K 252/11 G,U,F
Normen:
EStG § 6 Abs 1 Nr 5; HGB § 252; HGb § 253; EStG § 6 Abs 1 Nr 2;
Fundstellen:
BB 2014, 2674

Bewertung einer in ein Betriebsvermögen eingelegten Darlehensforderung

FG Münster, Urteil vom 12.06.2014 - Aktenzeichen 13 K 252/11 G,U,F

DRsp Nr. 2014/13119

Bewertung einer in ein Betriebsvermögen eingelegten Darlehensforderung

1) Die Einlage einer Darlehensforderung in ein Betriebsvermögen, die vor ihrer Abtretung im Privatvermögen gehalten wurde, erfolgt zum Teilwert. 2) Eine Übertragung im Wege der Einlage und damit ein unentgeltlicher Vorgang ist anzunehmen, wenn dem Einbringenden keine Gesellschaftsrechte gewährt werden, es sei denn dass die Verbuchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto oder als handelsrechtlicher Ertrag oder überhaupt nicht vorgenommen wird, insbesondere auch nicht auf einem Gesellschafterkonto. 3) Allein die Stellung eines Insolvenzantrags führt nicht dazu, dass eine Geldforderung als uneinbringlich anzusehen ist. 4) Bis zum Bilanzstichtag erlangte Kenntnisse über den Wert von Forderungen zum Bilanzstichtag gehen in ihre Bewertung ein.

Tenor