BFH - Beschluss vom 15.03.2011
I B 158/10
Normen:
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. September 1974||Art. 10 Abs. 4 Buchst. bAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. September 1974 Art. 10 Abs. 4 Buchst. b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 14.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2269/07

Bewertung einer neben Namen und Anschrift die zutreffende Steuernummer eines Steuerpflichtigen enthaltende Prüfungsanordnung als hinreichende Bezeichnung des Adressaten des Verwaltungsakts

BFH, Beschluss vom 15.03.2011 - Aktenzeichen I B 158/10

DRsp Nr. 2011/9097

Bewertung einer neben Namen und Anschrift die zutreffende Steuernummer eines Steuerpflichtigen enthaltende Prüfungsanordnung als hinreichende Bezeichnung des Adressaten des Verwaltungsakts

1. NV: Eine Frage ausländischen Rechts kann nicht von grundsätzlicher Bedeutung sein. 2. NV: Es bedarf keiner Klärung, dass eine Prüfungsanordnung an den Empfangsbevollmächtigten eines Steuerpflichtigen, der unter derselben Anschrift wie sein gleichnamiger Vater wohnhaft ist, den Adressaten hinreichend bezeichnet, wenn sie neben dem Namen und der Anschrift des Steuerpflichtigen die zutreffende Steuernummer enthält, unter der er zur Einkommensteuer veranlagt wird. 3. NV: Der Steuerpflichtige hat durch geeignete Belege die Voraussetzungen des Art. 10 Abs. 4 Buchst. b DBA-Malta nachzuweisen. Kommt dem der Steuerpflichtige nicht nach, ist das FG grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Rechtsgutachten oder eine Bescheinigung der maltesischen Steuerbehörden einzuholen.

Normenkette:

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. September 1974||Art. 10 Abs. 4 Buchst. bAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. September 1974 Art. 10 Abs. 4 Buchst. b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet.

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