Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.04.2019, Az.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
A.
I.
Die Antragsteller betreiben eine Zahnarztpraxis in Nürnberg.
I. II.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|