FG München - Urteil vom 21.02.2001
4 K 4865/98
Normen:
BewG § 76 Abs. 3 ;

Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren

FG München, Urteil vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 4 K 4865/98

DRsp Nr. 2001/8805

Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren

Eine Wohnfläche einer Wohnung von rd. 220 m2 rechtfertigt für sich die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im Sachwertverfahren. Auch die innerhalb der Hauptwohnung belegenen Arbeitszimmer bzw. Praxisräume sind bei der Wohnflächenermittlung der Fläche der Hauptwohnung zuzuordnen.

Normenkette:

BewG § 76 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob ein Einfamilienhaus im Sachwertverfahren oder aber im Ertragswertverfahren zu bewerten ist.