Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. April 2015 10 K 2087/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I. Die Beteiligten streiten um den zutreffenden Wertansatz eines im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|