Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt höhere Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin unter Bewertung ihrer im Beitrittsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten nach dem
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