Bewertung von Anteilen an einer Personengesellschaft vordem 1.1.1996
FG München, Urteil vom 01.07.2000 - Aktenzeichen 4 K 1844/97
DRsp Nr. 2002/1066
Bewertung von Anteilen an einer Personengesellschaft vordem 1.1.1996
Für die Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer sind die Kapitalkonten der Gesellschafter zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich.