BFH - Beschluß vom 22.03.2001
II B 77/00
Normen:
BewG § 12 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1103

Bewertung von Darlehensforderungen

BFH, Beschluß vom 22.03.2001 - Aktenzeichen II B 77/00

DRsp Nr. 2001/10035

Bewertung von Darlehensforderungen

1. Für die Frage der Bewertung einer Darlehensforderung über ihrem Nennwert ist maßgebend, welche Laufzeit des Darlehens am Bewertungsstichtag zu erwarten ist, nicht aber, welche formellen Kündigungsmöglichkeiten der Schuldner hat. 2. Die Entscheidung in BFHE 86, 273, BStBl III 1966, 419, die allein auf die formelle Kündigungsmöglichkeit abstellt, entspricht nicht mehr der Rspr. des BFH.

Normenkette:

BewG § 12 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: