Zwischen den Beteiligten ist die Bewertung vom Kläger in der Vergangenheit erworbener landwirtschaftlicher Grundstücke im Hinblick auf das sog. Wertaufholungsgebot nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und § 52 Abs. 16 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (EStG 1999) sowie die sich daraus ergebenden Folgen für die Höhe des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (LuF) im Veranlagungszeitraum 1998 streitig. Der Kläger rügt die Verfassungswidrigkeit der o.g. gesetzlichen Regelungen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|