Die Parteien streiten darüber, ob die von der Klägerin (Klin.) gebildeten Rückstellungen für "Unternehmerprämien" unter Beachtung der Regelungen für Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (§ 104 Bewertunggesetz (BewG) und § 6 a Einkommensteuergesetz (EStG)) bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 01.01.1990 und den 01.01.1991 anzusetzen sind.
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