BFH - Beschluss vom 21.07.2011
I B 27/11
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 25.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2991/08

Bewertung von Teilwertabschreibungen auf Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

BFH, Beschluss vom 21.07.2011 - Aktenzeichen I B 27/11

DRsp Nr. 2011/17318

Bewertung von Teilwertabschreibungen auf Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Gründe

I.

Streitpunkt ist, ob Teilwertabschreibungen auf Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) anzusehen sind.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH mit abweichendem Wirtschaftsjahr zum 31. Mai. Ihre alleinige Gesellschafterin war seit 16. Mai 2000 die P-GmbH, die ihrerseits im 90 %igen Anteilseigentum der M-GmbH stand.

Am 3. März 2000 stellte die Klägerin der P-GmbH auf unbestimmte Zeit ein zinsfreies, unbesichertes Darlehen über insgesamt 125.000 DM zur Verfügung; ein weiteres zinsloses Darlehen über 100.000 DM zu gleichen Bedingungen gewährte die Klägerin der P-GmbH im März 2001. Der M-GmbH gewährte die Klägerin im Juli 2000 ein zinsloses und ungesichertes Darlehen auf unbestimmte Zeit über 100.000 DM.