1. Ist der Schenker neben dem Beschenkten rechtsbehelfs- und klagebefugter Beteiligter, handelt es sich beim Grundbesitzwert um eine gesonderte und einheitliche Feststellung.2. Bei einem Tiefgaragen-Stellplatz ist darüber zu befinden, ob er Teil der bewerteten wirtschaftlichen Einheit ist.3. Dass ein Nießbrauch im GBW-Bescheid nicht berücksichtigt wurde, ist darin klarzustellen.4. Im GBW-Bescheid sind Bewertungsmethode und Berechnungsgrundlagen anzugeben.5. Im Vergleichswertverfahren sind Vergleichspreis- und Vergleichsfaktorverfahren gesetzessystematisch gleichrangig und besteht Auswahlermessen (entgg. Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.04.2014 1 K 107/11, EFG 2014, 1364); anstelle vorrangig vom Gutachterausschuss mitzuteilender Vergleichspreise kann das Finanzamt auch andere ermitteln.6. Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung des GBW-Bescheids können die Beteiligten sich u. U. neue Erkenntnisse zu Eigen machen; einem Steuerpflichtigen, der kein Privatgutachten eingeholt hat, sind deswegen nicht von vornherein Kosten aufzuerlegen.
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