Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht das Zweifamilienhaus des Klägers im Sachwertverfahren bewertet hat.
Der Kläger ist Eigentümer des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks in G, T.-Straße .... Dieses ursprünglich im Ertragswertverfahren bewertete Gebäude wurde von dem Kläger im Jahr ... in erheblichem Umfang umgebaut und erweitert.
In seiner auf Anforderung des Beklagten eingereichten Steuererklärung (Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf 01.01.1993) erklärte der Kläger für sein Zweifamilienhaus die folgenden Besteuerungsgrundlagen.
Baukosten des Umbaus:
... DM
Gesamtwohnfläche selbstgenutzte Eigentümerwohnung
... qm
Gesamtwohnfläche vermietete Wohnung
... qm
Arbeitsraum und Bibliothek
... qm
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