FG Köln - Urteil vom 19.06.2002
4 K 207/99
Normen:
BewG § 76 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 ;

Bewertungsmethode für ein Zweifamilienhaus bei der Einheitsbewertung

FG Köln, Urteil vom 19.06.2002 - Aktenzeichen 4 K 207/99

DRsp Nr. 2005/6200

Bewertungsmethode für ein Zweifamilienhaus bei der Einheitsbewertung

1. Die Bewertung des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG, nach der bei besonderer Gestaltung oder Ausstattung eines Hauses nicht das Ertrags-, sondern das Sachwertverfahren anzuwenden ist, ist nach der Rechtsprechung des BVerfG verfassungsgemäß. 2. Bei einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche über 220qm liegt eine besondere Gestaltung gegenüber den meisten im Ertragswertverfahren zu bewertenden Häusern vor. Dasselbe gilt für ein Zweifamilienhaus, in dem eine ähnlich große Wohnung enthalten ist.

Normenkette:

BewG § 76 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht das Zweifamilienhaus des Klägers im Sachwertverfahren bewertet hat.

Der Kläger ist Eigentümer des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks in G, T.-Straße .... Dieses ursprünglich im Ertragswertverfahren bewertete Gebäude wurde von dem Kläger im Jahr ... in erheblichem Umfang umgebaut und erweitert.

In seiner auf Anforderung des Beklagten eingereichten Steuererklärung (Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf 01.01.1993) erklärte der Kläger für sein Zweifamilienhaus die folgenden Besteuerungsgrundlagen.

Baukosten des Umbaus:

... DM

Gesamtwohnfläche selbstgenutzte Eigentümerwohnung

... qm

Gesamtwohnfläche vermietete Wohnung

... qm

Arbeitsraum und Bibliothek

... qm