I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind in GbR Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der ihnen durch Zurechnungsfortschreibung auf den 1. Januar 1997 zugerechnet wurde und für den vor diesem Stichtag zuletzt auf den 1. Januar 1993 ein Einheitswert von 302 600 DM festgestellt worden war. Nachdem der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) Kenntnis von einer Vergrößerung der in dem Betrieb bewirtschafteten Flächen erlangt hatte, nahm es auf den 1. Januar 1997 eine Wertfortschreibung vor.
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