FG Niedersachsen - Urteil vom 20.09.2007
1 K 242/04
Normen:
BewG § 37 ; BewG § 38 ; BewG § 41 ; BewG § 51a ;

Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften nach § 51a BewG - Einheitswert; Mastgesellschaften

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 1 K 242/04

DRsp Nr. 2008/4016

Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften nach § 51a BewG - Einheitswert; Mastgesellschaften

1. Bei einer BGB -Gesellschaft kann die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Gesellschafters beschränkt werden, sofern die Beschränkung für Dritte erkennbar ist. 2. Zu den Anforderungen an eine Mastgesellschaft nach § 51a BewG. 3. Bei einer Mastgesellschaft ist die Ermittlung des Einheitswertes des landwirtschaftlichen Betriebes nach dem Ertragswert seiner Nutzungen aufgrund eines vergleichenden Verfahrens nicht durchführbar, weil dieses den Ertragswert der Nutzung der Viehhaltung nicht angemessen wiedergibt. Denn das Vergleichswertverfahren ist ein flächenbezogenes Ermittlungsverfahren, das bei nicht erfolgter landwirtschaftlicher Nutzung von Grund und Boden nicht anwendbar ist.

Normenkette:

BewG § 37 ; BewG § 38 ; BewG § 41 ; BewG § 51a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung des Einheitswertes für den landwirtschaftlichen Betrieb einer Mastgesellschaft.