Der Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller begehrt in dem vorliegenden Verfahren mit näherer Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, für seine Tätigkeit als bestellter Pflichtverteidiger des früheren Angeklagten in einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache die Festsetzung einer Pauschvergütung in Höhe von 35.000,00 Euro.
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