Rechtsanwalt R. F. wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten ... vor dem Amtsgericht Augsburg, Az: 33 Ls
Beträge, die als gesetzliche Gebühren für den genannten Verfahrensabschnitt bereits festgesetzt und ausbezahlt wurden, sind auf die bewilligte Pauschvergütung anzurechnen.
3.Für die Festsetzung der Auslagen des Antragstellers einschließlich der Mehrwertsteuer aus dem Gesamtbetrag und für die Anweisung der Vergütung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg zuständig.
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