FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.08.2012
4 K 4338/08 PKH
Normen:
FGO § 142 Abs. 1; FGO § 57; FGO § 60 Abs. 3; ZPO § 114 S. 1; ZPO § 121 Abs. 2; AO § 174 Abs. 4 S. 1; AO § 174 Abs. 5 S. 2; EStG § 64 Abs. 2 S. 1;

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den zum Klageverfahren des einen Elternteils beigeladenen anderen Elternteil bei Streit über die Haushaltszugehörigkeit des Kindes und damit über die vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2012 - Aktenzeichen 4 K 4338/08 PKH

DRsp Nr. 2012/21790

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den zum Klageverfahren des einen Elternteils beigeladenen anderen Elternteil bei Streit über die Haushaltszugehörigkeit des Kindes und damit über die vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung