Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Anträge auf Feststellung der Unzuständigkeit und auf Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht Karlsruhe werden abgelehnt.
I. Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Verpflichtung der Rechtsanwaltskammer zum Erlass einer Anordnung gegen zwei beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte.
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