Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die zulässige Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht bleibt ohne Erfolg. Sie wird aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses vom 29. Dezember 2016 zurückgewiesen (§
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot (§
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