FG Münster - Urteil vom 22.01.2010
6 K 947/05 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 7; EStG § 4 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2011, 201
EFG 2010, 967

Bewirken einer Einlage; Wirksamkeit einer Steuerbilanz

FG Münster, Urteil vom 22.01.2010 - Aktenzeichen 6 K 947/05 F

DRsp Nr. 2010/6544

Bewirken einer Einlage; Wirksamkeit einer Steuerbilanz

1. Eine Bilanz, in der eine Einlage des Stpfl. in der Kapitalkontenentwicklung ausgewiesen sowie eine entsprechende Verzinsung der Kapitalkontos vorgenommen worden ist, ist bzgl. des Einlagenausweises auch dann nicht fehlerhaft i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG und berechtigt nicht zu einer Bilanzberichtigung, wenn der Gesellschafter die Bilanz weder unterzeichnet, noch vermeintlich gesehen und genehmigt hat. 2. Eine Steuerbilanz ist auch ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Handelsrechts zur formellen Feststellung von Jahresabschlüssen sowie gesellschaftsvertraglicher Verfahrensregelungen wirksam.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 7; EStG § 4 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Möglichkeit einer Bilanzberichtigung i.S. des § 4 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zum 31.12.2000 und 31.12.2001.