Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Bewirtungskosten anlässlich der Hochzeit bzw. des Geburtstages des Klägers.
Der Kläger war ….
Am …2008 heiratete er …, wurde am ….2008 … Jahre alt. … Er feierte am … seine kirchliche Trauung.
An diesem Tag veranstaltete er eine Feier im … in A. Ausweislich der eingereichten Rechnung waren ca. 150 Gäste anwesend. Insgesamt entstanden Kosten i.H.v. 16.523,67 €.
Ausweislich einer vorgelegten Gästeliste waren zu der Veranstaltung unter anderem …. Auf die vorgelegte Gästeliste wird Bezug genommen. Insgesamt seien danach beruflich bedingt 104 Personen eingeladen gewesen.
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