I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhob mit Schriftsatz vom 30. Dezember 1995 Klage gegen den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) beim Finanzgericht (FG) wegen Umsatzsteuer 1993. Er beantragte, den angefochtenen --auf Schätzungen beruhenden-- Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung aufzuheben. Die Steuererklärung sollte dem FA bis 8. Januar 1996 vorgelegt werden.
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