Das ursprünglich örtlich zuständige Finanzamt ... gab am 5. September 1990 einen an den Kläger (Kl) gerichteten Schenkungsteuerbescheid zur Post. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (Hinweis auf § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung -
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