BFH vom 05.05.1997
V B 63/96

Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

BFH, vom 05.05.1997 - Aktenzeichen V B 63/96

DRsp Nr. 1998/1303

Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

Der Vorsteuerabzug kann nicht aufgrund einer Rechnung geltend gemacht werden, in der sich der abrechnende (leistende) Unternehmer eines fremden Namens bedient hat, ohne daß aus der Rechnung der (wirklich) leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmt werden kann.

Für die Praxis: