Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung
BFH, vom 05.05.1997 - Aktenzeichen V B 63/96
DRsp Nr. 1998/1303
Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung
Der Vorsteuerabzug kann nicht aufgrund einer Rechnung geltend gemacht werden, in der sich der abrechnende (leistende) Unternehmer eines fremden Namens bedient hat, ohne daß aus der Rechnung der (wirklich) leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmt werden kann.
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