BFH - Beschluss vom 03.07.2008
X B 172/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1672
Vorinstanzen:
FG München, vom 09.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3106/06

Bezüge aus einer Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH, Beschluss vom 03.07.2008 - Aktenzeichen X B 172/07

DRsp Nr. 2008/16047

Bezüge aus einer Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Gründe:

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat den von ihm geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Weise dargelegt.