FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.09.2017
5 K 32/15
Normen:
DBA DK Art. 15 Abs. 3 S. 1; DBA DK Art. 24 Abs. 1; DBA DK Art. 24 Abs. 3; EStG § 1 Abs. 1 S. 1; FGO § 137;
Fundstellen:
EFG 2017, 1894

Bezüge; Dansk Internationalt Skibregister; Schiff; Schiffsregister

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.09.2017 - Aktenzeichen 5 K 32/15

DRsp Nr. 2017/15985

Bezüge; Dansk Internationalt Skibregister; Schiff; Schiffsregister

Stichwort: Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines in Deutschland ansässigen Beschäftigten, der auf einem im dänischen internationalen Schiffsregister (DIS) registrierten Schiff tätig ist, sind der deutschen Besteuerung zu unterwerfen, wenn die Einkünfte in Dänemark tatsächlich nicht besteuert werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA DK Art. 15 Abs. 3 S. 1; DBA DK Art. 24 Abs. 1; DBA DK Art. 24 Abs. 3; EStG § 1 Abs. 1 S. 1; FGO § 137;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger mit seinen in Dänemark erzielten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland steuerpflichtig ist.

Der Kläger, der seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Beklagten hat, erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit für eine dänische Reederei an Bord eines im dänischen internationalen Schiffsregister (DIS) registrierten Schiffes. Für die Veranlagungszeiträume 2010 und 2011 hat der Kläger keine Einkommensteuererklärungen abgegeben. Er war der Auffassung, die erforderlichen Steuerzahlungen seien bereits durch Steuerabzug durch den Arbeitgeber in Dänemark geleistet worden.