FG Niedersachsen - Urteil vom 19.01.1999
I 860/97 Ki
Fundstellen:
EFG 1999, 660

Bezüge und Reisekosten des Kindes beim Anspruch auf Kindergeld

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.01.1999 - Aktenzeichen I 860/97 Ki

DRsp Nr. 1999/8951

Bezüge und Reisekosten des Kindes beim Anspruch auf Kindergeld

1. Die Teilnahme eines Kindes an einer berufspraktischen Fortbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes steht einer Berufsausbildung gleich. 2. Bei der Berechnung des Grenzbetrages der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes werden die Übernahme von Lehrgangsgebühren, Zahlung von Fahrtkostenersatz und Ersatz der Arbeitskleidung nicht berücksichtigt. 3. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich um Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind und deshalb gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG außer Ansatz zu bleiben haben.

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld für den Sohn Matthias des Klägers (Kl.) wegen eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes weggefallen sind.