I. Mit zwei notariell beurkundeten Verträgen kaufte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) je eine Ackerfläche (Flurstücke 200/23 und 200/12). Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) setzte mit zwei Bescheiden Grunderwerbsteuer gegen den Kläger fest. Den Einspruch des Klägers wies das FA als unbegründet zurück. Die Einspruchsentscheidungen wurden dem Kläger am 30. Dezember 1975 zugestellt.
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