I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete in den Jahren 1976 und 1977 eine Weingroßkellerei mit Verwaltungsgebäude sowie in Zusammenhang damit die Hofbefestigung, die Umzäunung und eine Straßenzufahrt. Außerdem bestellte sie einen Transformator. Die Baugenehmigung für das Gebäude wurde am 30. Juni 1975 beantragt. Mit der Errichtung der sog. "Außenanlagen" wurde nach dem 30. Juni 1975 begonnen. Die Bestellung des Transformators erfolgte ebenfalls nach diesem Zeitpunkt.
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