I. Der Kläger war Geschäftsführer der S GmbH. Die GmbH führte als persönlich haftende Gesellschafterin die Geschäfte der S GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften hatten ihre Geschäftsräume in dem Gebäude ....straße ... in X. Außer den Geschäftsräumen befanden sich in dem Haus noch zwei Wohnungen. Eine bewohnte der Kläger, die andere Frau S, die Ehefrau des verstorbenen Gesellschafters der KG. Es befanden sich keine Briefkästen im oder am Hause. Die Zustellung der Post an die Gesellschaften erfolgte über ein Postfach beim Postamt in X. Der Kläger und Frau S bezogen ihre private Post ebenfalls über dieses Postfach.
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