BFH vom 01.10.1970
V R 69/70
Fundstellen:
BFHE 100, 278
BStBl II 1971, 36

BFH - 01.10.1970 (V R 69/70) - DRsp Nr. 1997/10296

BFH, vom 01.10.1970 - Aktenzeichen V R 69/70

DRsp Nr. 1997/10296

»Selbstverbrauch liegt auch vor, wenn Wirtschaftsgüter aus dem privaten in den unternehmerischen Bereich überführt und der Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zugeführt werden.«

I. Der Steuerpflichtige (Kläger, Revisionsbeklagter) brachte im März 1968 einen Mercedes-PKW, den er 1967 privat angeschafft hatte, in seinen Taxibetrieb ein. Die Einlage wurde mit ...DM gebucht. Der Steuerpflichtige nutzte das Fahrzeug fortan als Taxi. Das Finanzamt - FA - (Beklagter, Revisionskläger) setzte bei der Umsatzsteuerveranlagung 1968 eine Selbstverbrauchsteuer von ...DM (8 % von ...DM) fest*