BFH - 01.10.1981 (I B 32/81) - DRsp Nr. 1997/15116
BFH, vom 01.10.1981 - Aktenzeichen I B 32/81
DRsp Nr. 1997/15116
»Durch gesondert erhobene Klagen zweier Gemeinden anhängig gewordene Verfahren, die sich auf die Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages im Falle einer mehrgemeindlichen Betriebstätte beziehen, müssen zu gemeinsamer Verhandlung und einheitlicher Entscheidung verbunden werden. Die Beiladung des Steuerpflichtigen zu beiden Verfahren und der jeweils nicht klagenden Gemeinde zu dem durch die Klage der anderen Gemeinde anhängig gewordenen Verfahren gewährleistet nicht die gebotene einheitliche Entscheidung.«