BFH - 01.12.1970 (VI R 358/69) - DRsp Nr. 1997/10367
BFH, vom 01.12.1970 - Aktenzeichen VI R 358/69
DRsp Nr. 1997/10367
»Einbauküchen werden zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes, wenn sie durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt werden (Zustimmung zum BFH-Urteil III 348/60 U vom 04.05.1962, BFH 75, 178, BStBl III 1962, 333).«
Gründe:
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