I. Der Kläger und Revisionsbeklagte unterhält in Berlin (West) einen Gewerbebetrieb, der sich mit der Aufstellung und dem Betrieb von Auto-Waschanlagen befaßt. Das Finanzamt (FA) lehnte es bei der in der H-straße auf fremden Grund und Boden errichteten Auto-Waschanlage ab, auch für die Baukosten der Waschhalle eine Investitionszulage zu gewähren.
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