I. Die Klägerin - eine KG - klagt als Rechtsnachfolger einer GmbH, die im Juli 1970 in diese KG umgewandelt worden ist. Die GmbH hatte ursprünglich ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Bremen. Sie hat den Sitz im Laufe des Jahres 1966 nach Berlin-West verlegt. Das beklagte Finanzamt (FA) in Berlin ist ursprünglich davon ausgegangen, die Geschäftsleitung der GmbH sei in seinen Bereich verlegt worden. Auf Grund von Ermittlungen gab das beklagte FA die Akten an das FA Bremen-Mitte zurück, das die Besteuerung bisher durchgeführt hatte. Die Geschäftsleitung der GmbH sei in diesem Land geblieben; die Geschäftsführer der GmbH seien in Berlin (West) niemals erreichbar gewesen; die Bücher und Bilanzen der GmbH seien in Bremen geführt bzw. erstellt worden.
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