I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine GmbH & Co. KG- betreibt in Berlin ... . Sie beantragte im Januar 1977 für einen im Juni 1975 bestellten und im Juni 1976 gelieferten Mercedes-Benz 450 SEL eine Investitionszulage nach §
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) gewährte der Klägerin eine Zulage lediglich von einer Bemessungsgrundlage von 45.000 DM. Die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten hielt das FA nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für unangemessen. Auch die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat die Revision nachträglich zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|