I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 7. Oktober 1983 eine Eigentumswohnung für 315.000 DM. Er beantragte Grunderwerbsteuerbefreiung nach §
Das Finanzamt (FA) setzte mit Bescheid vom 4. November 1983 Grunderwerbsteuer fest und verweigerte die begehrte Steuerbefreiung. §
Die Klage wies das Finanzgericht (FG) ab. Es bezog sich zur Begründung weitgehend auf das rechtskräftige Urteil des FG Münster vom 1. August 1984 VIII 3177/83 GrE (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 35).
Mit der Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter. Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
II. Die Revision des Klägers ist unbegründet.
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