I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), Postbeamte, waren im Streitjahr 1976 im Bahnpostbegleitdienst eingesetzt. Sie unternahmen im jeweiligen Bahnpostwagen Hin- und Rückfahrten nach verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland und des Auslands. Hierbei mußten sie an den Zielorten meist übernachten und einen Teil der Unterbringungskosten selbst tragen (Bettengebühren). Sie wohnten in M, wo sich auch ihre Dienststelle, das Bahnpostamt M, befand.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|