Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) zu Recht als Haftungsschuldner gemäß § 116 der Reichsabgabenordnung (AO) in Anspruch genommen worden ist.
Die Klägerin erwarb am 4.Februar 1975 durch Zuschlagsbeschluß im Zwangsversteigerungsverf ahren das Anwesen X. Eigentümer des Grundstücks war A, der dort einen Gastronomiebetrieb geführt hatte. Der Betrieb hatte seit Ende September 1974 bis zum 4.Februar 1975 stillgeß6gen. Das Gebäude war in diesem Zeitraum unbeheizt. Die Brauereiemrichtung, bestehend aus der Lüftungs-, der Beleuchtungs-, der Kühl- und Schankanlage war vor dem 4.Februar 1975 ausgebaut worden.
Da die Bemühungen der Klägerin um den Verkauf des Anwesens scheiterten, hat es die Klägerin verpachtet.
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